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OLG Nürnberg: Haustiere im Rahmen der Hausratsverteilung nach Trennung
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Hunde, die als Haustiere für das Zusammenleben von Ehegatten bestimmt waren, sind gemäß § 1361a Abs. 2 BGB im Rahmen der Hausratsverteilung nach Billigkeitsgesichtspunkten einem Ehegatten zuzuweisen. Dabei ist die Wertung des § 90a BGB zu berücksichtigen, nach der Tiere keine Sachen sind. Im vorliegenden Fall hielten die getrennt lebenden Eheleute zuletzt sechs Hunde. Az 10 UF 1429/16, Beschluss vom 7.12.2016
BGH: Haushaltsgegenstände im Alleineigentum eines Ehegatten
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Haushaltsgegenstände, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen, können im Haushaltsverfahren nicht (mehr) dem anderen Ehegatten zugewiesen werden und unterliegen dem Zugewinnausgleich (im Anschluss an Senatsurteil vom 17. November 2010 - XII ZR 170/09 - FamRZ 2011, 183).